Grün-Schwarze Bildungspolitik – die ungewollte Chance
Gerade in der Bildungspolitik spielen grundlegende politische Orientierungen eine große Rolle. Das war auch der Grund, warum sich die Bildungspolitik der grün-roten Regierung deutlich von der Politik der schwarz-gelben Vorgängerregierung abgesetzt hat. Auch war der grün-roten Regierung klar, dass sie ein hohes Tempo für strukturelle und inhaltliche Veränderungen vorlegen muss, um nachhaltige Veränderungen in der Schullandschaft vor Ende der Legislaturperiode herbeizuführen. Denn im schulischen Bereich ist es noch schwieriger als in anderen Politikfeldern, ein einmal gedrehtes Rad zurück zu drehen.
Verlässlichkeit und Planbarkeit statt Strukturdebatten
Die neue grün-schwarze Regierung startet hier völlig anders. Sie ist auf den Kompromiss der in manchen entscheidenden Bildungsfragen auseinanderliegenden Positionen nicht sehr unterschiedlich starker Regierungsfraktionen verpflichtet. Schon deswegen betont der Koalitionsvertrag, dass es in den kommenden Jahren nicht um Debatten über Schulstrukturen gehen wird. Dagegen versprechen Grüne und CDU den Schülern, Eltern und Lehrern Verlässlichkeit und Planbarkeit.
Aus der ungewollten Koalition ergibt sich so eine große Chance für die baden-württembergische Bildungspolitik, zumal ja auch für die allgemeinbildenden Schulen in dieser Legislaturperiode keine Bildungsplanreform mehr zu bewältigen sein wird. Es gibt die Chance umzusetzen, was sich Schulen mit ihren Lehrerinnen und Lehrern, die mit hohem Einsatz arbeiten, mit Recht immer wieder wünschen: nämlich dass sie sich der Kernaufgabe, dem Unterrichten, mit all den Herausforderungen in einer sich verändernden Gesellschaft widmen können, ohne parallel aufreibende Strukturdebatten bewältigen zu müssen. Es gibt eine Vielzahl von Aufgaben im Bildungsbereich, die verbesserte Rahmenbedingungen benötigen, nicht aber eine dauernde Grundsatzdiskussion. Dies gilt auch für das wichtige Thema der Inklusion jenseits ideologischer Festlegungen. Somit ist die Chance gegeben, in den nächsten fünf Jahren an den Schulen genau hinzusehen, Erfahrungen zu machen und notwendige Korrekturen durchzuführen, ohne gleich an die Fundamente zu gehen. Dabei wird sich auch zeigen, ob das Konzept der individuellen Förderung, wie es in den unterschiedlichen Schularten implementiert wurde, tragfähig ist, und wie das Spannungsfeld zwischen Lernen in Gemeinschaft und Lernen als Individuum in seinem Ergebnis beurteilt werden kann. Nicht zuletzt wird es in dieser Legislaturperiode dann die ersten Absolventen von Abschlussprüfungen an Gemeinschaftsschulen geben, so dass die neue Schulart an ihrem tatsächlichen Ergebnis gemessen werden kann.
Auch ohne Grundsatzdebatten bleibt im Bildungsbereich genügend zu tun, um die Lehrerinnen und Lehrer bei ihrer anspruchsvollen Arbeit zu unterstützen, sei dies durch hochwertige Fortbildung, durch die Stärkung des sozialen Lernens in der Schule bzw. das verstärkte Zusammenwirken mit anderen Professionen an der Schule, wie z.B. den Schulsozialarbeitern.
Die verordnete Neufassung des Privatschulgesetzes – Chance für den großen Wurf
Die Chance für einen großen Wurf bietet sich der neuen Landesregierung im Bereich der freien Schulen. Diese sind ein in der Zivilgesellschaft unverzichtbares Element im Bildungswesen, um die von den Vätern und Müttern der Verfassung dezidiert gewollte Vielfalt gegen eine staatliche Monopolstellung im Schulwesen zu garantieren. Hier liegen sowohl die Bekenntnisse inhaltlicher Wertschätzung durch die Koalitionspartner, aber auch bei der SPD und der FDP sehr nahe beieinander. Und es besteht ein vom Staatsgerichtshof verordneter Zwang zum
Handeln! Da die baden-württembergische Privatschulfinanzierung in Teilen nicht landesverfassungskonform ist, muss bis Mitte 2017 ein neues Privatschulgesetz die Grundlagen der Finanzierung freier Schulen neu formulieren. Damit bietet sich die große Chance, ein Thema, das 2010 schon zur Demonstration von ca. 20.000 Menschen in Stuttgart geführt hat, auf Dauer zu erledigen. Hierfür ist der im Koalitionsvertrag erwähnte vertrauensvolle Dialog mit den Interessensvertretungen der freien Schulen unerlässlich.
Welche Elemente muss eine „faire gerechte Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft“ beinhalten:
1. Sie muss auskömmlich sein. Hier hat sich in den rückliegenden Jahren eine Förderquote von mindestens 80 % der Kosten eines staatlichen Schülers als Zielmarke im Einvernehmen zwischen freien Trägern und der Politik verfestigt. Dieses Ziel ist jedoch noch nicht erreicht. Außerdem müssen bei den Kosten des staatlichen Schülers alle Kosten berücksichtigt werden, insbesondere auch jene, die durch Veränderungen im Bildungswesen neu hinzu kommen (Ganztagesbetrieb, Schulsozialarbeit, Sonderprogramme für Schulen, Inklusionskosten, …).
2. Es braucht einen Automatismus, der dafür sorgt, dass bei steigenden Kosten auch die Zuschüsse steigen (wobei unstrittig ist, dass bei fallenden Kosten auch die Zuschüsse reduziert würden). Diesen Automatismus gibt es bisher nicht, was gegen Ende der letzten Legislaturperiode dazu führte, dass ein bislang nie da gewesener dramatischer Absturz in der Refinanzierungsquote erst nach massiven Interventionen der freien Schulträger sowie einer bevorstehenden Großdemonstration in letzter Minute und mit Sicherheit wegen des bevorstehenden Wahltermins durch eine Erhöhung der Haushaltspositionen und eine entsprechende Änderung des Privatschulgesetzes verhindert werden konnte.
Die grün-schwarze Landesregierung hat nun die große Chance, dieses Thema im Dialog mit den freien Schulträgern so zu gestalten, dass über die Finanzierung freier Schulen mittelfristig nicht mehr diskutiert werden muss.
Angesichts des Mobilisierungsgrades unter der Elternschaft an freien Schulen in dieser Frage, die ca. 10% der Schülereltern in Baden-Württemberg ausmacht, ist dies auch landespolitisch ein sehr sinnvolles Projekt, vor allem wenn man bedenkt, dass jeder Schüler an einer freien Schule dem Staat zur Zeit über 20 % der Kosten spart, obwohl dessen Eltern die gleichen Steuern bezahlen wie die Eltern, deren Kinder staatliche Schulen besuchen.
Dietfried Scherer
Verlässlichkeit und Planbarkeit statt Strukturdebatten
Die neue grün-schwarze Regierung startet hier völlig anders. Sie ist auf den Kompromiss der in manchen entscheidenden Bildungsfragen auseinanderliegenden Positionen nicht sehr unterschiedlich starker Regierungsfraktionen verpflichtet. Schon deswegen betont der Koalitionsvertrag, dass es in den kommenden Jahren nicht um Debatten über Schulstrukturen gehen wird. Dagegen versprechen Grüne und CDU den Schülern, Eltern und Lehrern Verlässlichkeit und Planbarkeit.
Aus der ungewollten Koalition ergibt sich so eine große Chance für die baden-württembergische Bildungspolitik, zumal ja auch für die allgemeinbildenden Schulen in dieser Legislaturperiode keine Bildungsplanreform mehr zu bewältigen sein wird. Es gibt die Chance umzusetzen, was sich Schulen mit ihren Lehrerinnen und Lehrern, die mit hohem Einsatz arbeiten, mit Recht immer wieder wünschen: nämlich dass sie sich der Kernaufgabe, dem Unterrichten, mit all den Herausforderungen in einer sich verändernden Gesellschaft widmen können, ohne parallel aufreibende Strukturdebatten bewältigen zu müssen. Es gibt eine Vielzahl von Aufgaben im Bildungsbereich, die verbesserte Rahmenbedingungen benötigen, nicht aber eine dauernde Grundsatzdiskussion. Dies gilt auch für das wichtige Thema der Inklusion jenseits ideologischer Festlegungen. Somit ist die Chance gegeben, in den nächsten fünf Jahren an den Schulen genau hinzusehen, Erfahrungen zu machen und notwendige Korrekturen durchzuführen, ohne gleich an die Fundamente zu gehen. Dabei wird sich auch zeigen, ob das Konzept der individuellen Förderung, wie es in den unterschiedlichen Schularten implementiert wurde, tragfähig ist, und wie das Spannungsfeld zwischen Lernen in Gemeinschaft und Lernen als Individuum in seinem Ergebnis beurteilt werden kann. Nicht zuletzt wird es in dieser Legislaturperiode dann die ersten Absolventen von Abschlussprüfungen an Gemeinschaftsschulen geben, so dass die neue Schulart an ihrem tatsächlichen Ergebnis gemessen werden kann.
Auch ohne Grundsatzdebatten bleibt im Bildungsbereich genügend zu tun, um die Lehrerinnen und Lehrer bei ihrer anspruchsvollen Arbeit zu unterstützen, sei dies durch hochwertige Fortbildung, durch die Stärkung des sozialen Lernens in der Schule bzw. das verstärkte Zusammenwirken mit anderen Professionen an der Schule, wie z.B. den Schulsozialarbeitern.
Die verordnete Neufassung des Privatschulgesetzes – Chance für den großen Wurf
Die Chance für einen großen Wurf bietet sich der neuen Landesregierung im Bereich der freien Schulen. Diese sind ein in der Zivilgesellschaft unverzichtbares Element im Bildungswesen, um die von den Vätern und Müttern der Verfassung dezidiert gewollte Vielfalt gegen eine staatliche Monopolstellung im Schulwesen zu garantieren. Hier liegen sowohl die Bekenntnisse inhaltlicher Wertschätzung durch die Koalitionspartner, aber auch bei der SPD und der FDP sehr nahe beieinander. Und es besteht ein vom Staatsgerichtshof verordneter Zwang zum
Handeln! Da die baden-württembergische Privatschulfinanzierung in Teilen nicht landesverfassungskonform ist, muss bis Mitte 2017 ein neues Privatschulgesetz die Grundlagen der Finanzierung freier Schulen neu formulieren. Damit bietet sich die große Chance, ein Thema, das 2010 schon zur Demonstration von ca. 20.000 Menschen in Stuttgart geführt hat, auf Dauer zu erledigen. Hierfür ist der im Koalitionsvertrag erwähnte vertrauensvolle Dialog mit den Interessensvertretungen der freien Schulen unerlässlich.
Welche Elemente muss eine „faire gerechte Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft“ beinhalten:
1. Sie muss auskömmlich sein. Hier hat sich in den rückliegenden Jahren eine Förderquote von mindestens 80 % der Kosten eines staatlichen Schülers als Zielmarke im Einvernehmen zwischen freien Trägern und der Politik verfestigt. Dieses Ziel ist jedoch noch nicht erreicht. Außerdem müssen bei den Kosten des staatlichen Schülers alle Kosten berücksichtigt werden, insbesondere auch jene, die durch Veränderungen im Bildungswesen neu hinzu kommen (Ganztagesbetrieb, Schulsozialarbeit, Sonderprogramme für Schulen, Inklusionskosten, …).
2. Es braucht einen Automatismus, der dafür sorgt, dass bei steigenden Kosten auch die Zuschüsse steigen (wobei unstrittig ist, dass bei fallenden Kosten auch die Zuschüsse reduziert würden). Diesen Automatismus gibt es bisher nicht, was gegen Ende der letzten Legislaturperiode dazu führte, dass ein bislang nie da gewesener dramatischer Absturz in der Refinanzierungsquote erst nach massiven Interventionen der freien Schulträger sowie einer bevorstehenden Großdemonstration in letzter Minute und mit Sicherheit wegen des bevorstehenden Wahltermins durch eine Erhöhung der Haushaltspositionen und eine entsprechende Änderung des Privatschulgesetzes verhindert werden konnte.
Die grün-schwarze Landesregierung hat nun die große Chance, dieses Thema im Dialog mit den freien Schulträgern so zu gestalten, dass über die Finanzierung freier Schulen mittelfristig nicht mehr diskutiert werden muss.
Angesichts des Mobilisierungsgrades unter der Elternschaft an freien Schulen in dieser Frage, die ca. 10% der Schülereltern in Baden-Württemberg ausmacht, ist dies auch landespolitisch ein sehr sinnvolles Projekt, vor allem wenn man bedenkt, dass jeder Schüler an einer freien Schule dem Staat zur Zeit über 20 % der Kosten spart, obwohl dessen Eltern die gleichen Steuern bezahlen wie die Eltern, deren Kinder staatliche Schulen besuchen.
Dietfried Scherer